Berufsfachschule für Altenpflegehilfe
Aufnahmevoraussetzungen
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss
- Nachweis über die gesundheitliche Eignung durch ein ärztliches Attest
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Ausbildungsvertrag mit einer von der Schule genehmigten Einrichtung der Altenhilfe
- Bewerber, die ihren Abschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen
- Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache für BewerberInnen, die ihren Abschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben
Ausbildungsziel
Die Zahl alter Menschen in Deutschland steigt und damit die Nachfrage nach professionellen Pflegekräften.
AltenpflegehelferInnen unterstützen die Altenpflegefachkräfte bei allen Tätigkeiten rund um die Betreuung und Pflege älterer Menschen. Die einjährige Ausbildung zum/zur Altenpflegehelfer/in vermittelt die dafür erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Mit dem Abschluss zum/zur staatlich anerkannten Altenpflegehelfer/in legen Sie den Grundstein für einen Beruf mit hohem Bedarf und somit sehr guten Einstellungs- und Karrierechancen.
Abschluss
Am Ende der einjährigen Ausbildung in Schule und Einrichtung und erfolgreichem Bestehen der vorgesehenen Prüfung (praktisch, schriftlich und mündlich) wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer“ bzw. „Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin“ verliehen.
Ausbildungsdauer und -organisation
Die Ausbildung dauert 1 Jahr.
Es handelt sich um eine dualähnliche Ausbildung. Der theoretische Unterricht beträgt zwei Unterrichtstage an der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe. Der fachpraktische Teil der Ausbildung erfolgt in einer ambulanten oder stationären Einrichtung der Altenhilfe.
Der theoretische Unterricht, der insgesamt 720 Stunden umfasst, wird an der Anne-Frank-Schule erteilt. Der fachpraktische Teil der Ausbildung, der insgesamt 850 Stunden umfasst, erfolgt in einer Einrichtung der Altenhilfe.
Zertifizierung
Die Altenpflegeausbildung an der AFS ist seit 2014 von der DQS zertifiziert und arbeitet im Bereich der Arbeitsförderung, auf der Grundlage eines Qualitätsmanagementsystems, nach höchsten Ausbildungsstandards. Weitere Infos dazu im 1. Flyer zum Download unten.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Mit dem staatlich anerkannten Abschluss zum/zur Altenpflegehelfer/in können Sie in folgenden pflegerischen und sozialen Bereichen tätig werden:
- stationäre
- teilstationäre
- ambulante
- offene Altenhilfe
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zur Aufnahme in die dreijährige Berufsfachschule für Altenpflege. Unter der Voraussetzung, dass die Abschlussprüfung mit einem Durchschnitt von mind. 2,5 bestanden wird, wäre die Aufnahme in das 2. Ausbildungsjahr der Berufsfachschule für Altenpflege möglich.
Kosten
Für den Schulbesuch wird kein Schulgeld erhoben. Als Schulträger stellt der Landkreis Rastatt die Lernmittel leihweise zur Verfügung.
Ausbildungsvergütung
Sie erhalten während Ihrer Ausbildung eine tariflich festgelegte Ausbildungsvergütung.
Anmeldung
Anmeldeformulare sind im Sekretariat erhältlich oder können unten heruntergeladen werden.
Bringen Sie zur Anmeldung bitte Folgendes mit:
- Das ausgefüllte Anmeldeformular
- Einen tabellarischen Lebenslauf
- eine beglaubigte Kopie des Hauptschulabschlusses und der zusätzlich benötigten Nachweise gemäß der oben genannten Aufnahmevoraussetzungen
- Einen Nachweis der gesundheitlichen Eignung in Form eines ärztlichen Attestes
- Ein Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate
Beratung
Haben Sie noch Fragen oder brauchen Sie Beratung?
Ansprechpartner: Stefan Fettig, Studiendirektor
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Mail-Adresse: fettig@afs-ra.de
Jährlich findet im Januar oder Anfang Februar eine Informationsveranstaltung in der Anne-Frank-Schule statt, zu dieser rechtzeitig über die Homepage informiert wird.