Berufskolleg für Sozialpädagogik (einjährig) - 1BKSP

Aufnahmevoraussetzungen

  • Mittlerer Bildungsabschluss wie z.B.
    - Abschluss einer Realschule oder Werkrealschule
    - Versetzung in Klasse 11 eines Gymnasiums
    - Abschluss einer zweijährigen Berufsfachschule
    - Qualifikation gemäß des Modells „9+3“
    - Abschluss einer Berufsaufbauschule o. ä.
  • Es muss eine Erklärung eines Trägers einer Tageseinrichtung für Kinder vorgelegt werden, dass sie bereit sind, die Bewerberin / der Bewerber praktisch auszubilden.
  • Bewerber, die ihren Abschluss nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.
  • Wenn mehr Bewerbungen eingehen, als Schulplätze vorhanden sind, findet ein Auswahlverfahren statt.

Ausbildungsziel

Die Ausbildung am Berufskolleg für Sozialpädagogik (einjährig) vermittelt grundlegende Kenntnisse zur Förderung von Entwicklung und Bildung von Kindern, insbesondere in Tageseinrichtungen für Kinder.

Persönliche Fähigkeiten, die für das Berufsbild Erzieher/in von Bedeutung sind, werden weiterentwickelt.

Abschluss

Durch den erfolgreichen Abschluss der schulischen und praktischen Ausbildung wird die Aufnahmevoraussetzung für die Fachschule für Sozialpädagogik (Berufskolleg) erreicht.

Ausbildungsdauer und -organisation

Die Ausbildung dauert 1 Jahr.

Ausbildungsinhalte - Stundentafel

Finden Sie als Anhang zum Download unten.

Weiterbildungsmöglichkeiten

An der Fachschule für Sozialpädagogik (Berufskolleg) kann die Ausbildung zum Erzieher / zur Erzieherin begonnen werden.

Kosten

Für den Schulbesuch muss kein Schulgeld bezahlt werden. Der Landkreis Rastatt als Schulträger stellt die meisten Lernmittel leihweise zur Verfügung.

Anmeldung

Ab sofort muss für das Berufskolleg für Sozialpädagogik (einjährig) / 1BKSP eine Online-Bewerbung durchgeführt werden. Die Bewerbung in BEWO erfolgt online unter https://bewo.kultus-bw.de/BewO

Wichtige Informationen und die Vorgehensweise entnehmen Sie bitte dem unten angefügten Flyer.

Achtung: Die Anmeldung muss bis zum 01. März des darauffolgenden Schuljahres erfolgen!

Notwendige Bewerbungsunterlagen zur Vorlage bei der Anne-Frank-Schule Rastatt:

Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:

  1. Eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses, das die Voraussetzungen für die Aufnahme nachweist. Sofern das Zeugnis zum Anmeldetermin noch nicht vorgelegt werden kann, ist es unverzüglich nachzureichen und dem Aufnahmeantrag einstweilen eine beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses beizufügen.
  2. Der schriftliche Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer Tageseinrichtung für Kinder (die Auswahl bedarf der Zustimmung der Schule).
  3. Ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg.

(Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen für das 1BKSP bei jeder Schule vorgelegt werden müssen!)

Beratung

Haben Sie noch Fragen oder brauchen Sie Beratung?

Ansprechpartner: Sebastian Heide, Studiendirektor
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Mail-Adresse: heide@afs-ra.de

Jährlich findet im Januar oder Anfang Februar eine Informationsveranstaltung in der Anne-Frank-Schule statt, zu dieser rechtzeitig über die Homepage informiert wird.