Fachschule für Sozialpädagogik

Aufnahmevoraussetzungen

  • Mittlerer Bildungsabschluss und Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Praktikanten oder
  • Mittlerer Bildungsabschluss und die schulische Ausbildung als Kinderpflegerin oder
  • Mittlerer Bildungsabschluss (9+3) und die staatliche Anerkennung als Kinderpflegerin.
         
  • Falls noch Plätze zur Verfügung stehen und ein sechswöchiges Praktikum nachgewiesen wird, ist eine Aufnahme möglich für Bewerber
    - mit Fachhochschulreife oder
    - mit fachgebundener oder allgemeiner Hochschulreife oder
    - mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der sozialwissenschaftlichen Richtung.
     
  • Sofern nach Aufnahme aller anderen Bewerber noch Plätze zur Verfügung stehen, ist eine Aufnahme möglich für Bewerber mit mittlerem Bildungsabschluss, einem 6-wöchigen Praktikum und
    - mind. 2-jährige abgeschlossene Berufsausbildung oder
    - mind. 2-jährige Tätigkeit als Tagesmutter mit Pflegeerlaubnis oder
    - mind. 2-jährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung (ohne 6-wöchiges Praktikum) oder
    - Führung eines Familienhaushaltes mit mind. einem Kind für die Dauer von mind. 3 Jahren oder
    - mind. 1-jährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich oder
    - Abschluss einer mind. 1-jährigen Vollzeitschule im sozialpädagogischen Bereich oder
    - Abschluss einer mind. 1-jährigen Vollzeitschule im pflegerischen Bereich, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde.

Ausbildungsziel

Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen.

Der Beruf umfasst die pädagogische Arbeit mit Kindern und/oder Jugendlichen in den unterschiedlichsten sozialpädagogischen Einrichtungen. Zu diesen gehören:

  • Kindertageseinrichtungen: z.B. Kindergärten, Kindertagesstätten, Schülerhort, Kernzeitbetreuung an Schulen, Kinderhäuser
  • Familien ersetzende Einrichtungen: z.B. Kinder- und Jugendheime, Internat
  • Sonstige Einrichtungen: z.B. Freizeitpädagogische Einrichtungen, Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen.

Prüfung und Abschluss

Am Ende der zweijährigen Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik findet eine schriftliche und mündliche Abschlussprüfung und am Ende des betreuten Berufspraktikums ein Kolloquium statt.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der schulischen und praktischen Ausbildung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“ verliehen.

Mit der Wahl des Zusatzunterrichts in Mathematik ist der zusätzliche Erwerb der Fachhochschulreife möglich.

Ausbildungsdauer und -organisation

Die Ausbildung umfasst zwei Jahre Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik und anschließend ein von der Schule begleitetes, berufsbezogenes Praktikum (Berufspraktikum) von einem Jahr in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Zertifizierung

Die Erzieherausbildung an der AFS ist seit 2014 von der DQS zertifiziert und arbeitet im Bereich der Arbeitsförderung, auf der Grundlage eines Qualitätsmanagementsystems, nach höchsten Ausbildungsstandards. Weitere Infos dazu im 1. Flyer zum Download unten.

 

Ausbildungsinhalte - Stundentafel

Finden Sie als Anhang zum Download unten. Die Ausbildung ist in Lernfelder gegliedert.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Mit dem Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik ist der Erwerb der Fachhochschulreife möglich und im Anschluss daran die Möglichkeit zum Studium, z. B. Pädagogik der frühen Kindheit, gegeben.

Weiterbildungen z. B. zur Heilpädagogin / zum Heilpädagogen, zur Fachlehrerin / zum Fachlehrer an Sonderschulen.

Kosten

Für den Schulbesuch muss kein Schulgeld bezahlt werden. Der Landkreis Rastatt als Schulträger stellt die meisten Lernmittel leihweise zur Verfügung.

Förderung

Die Schüler der Berufsfachschule sind nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beihilfeberechtigt, wenn die persönlichen Voraussetzungen dazu vorliegen.

Anmeldung

Anmeldeschluss für das jeweils kommende Schuljahr ist der 1. März.

Anmeldeformulare sind im Sekretariat erhältlich oder können unten heruntergeladen werden.

Bringen Sie zur Anmeldung bitte Folgendes mit:

  • Das ausgefüllte Anmeldeformular
  • Einen tabellarischen Lebenslauf
  • Die Zeugnisse, die in den Aufnahmevoraussetzungen aufgeführt worden sind (beglaubigte Kopien)

Beratung und Information

Haben Sie noch Fragen oder brauchen Sie persönliche Beratung? Dann vereinbaren Sie einfach einen Termin mit unserem Sekretariat:

Anne-Frank-Schule
Wilhelm-Busch-Str. 6
76437 Rastatt
Telefon 07222 9177-0

Jährlich findet im Januar eine Informationsveranstaltung in der Anne-Frank-Schule statt, zu der rechtzeitig über die Presse und die Schulen eingeladen wird. Hierbei stehen auch die Schulleitung und die Lehrkräfte zu einer ausführlichen Beratung zur Verfügung.